Strafverteidiger in Aachen

Kompetente Strafverteidigung

Strafverteidiger in Aachen

Sie suchen einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat und mit allen Wassern gewaschen ist?

Rechtsanwalt Harald Bex aus Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung und kämpft für Ihr Recht im Widerstreit mit den Staatsorganen, die dem Auftrag zur Strafverfolgung nachgehen.

Rechtsanwalt Bex verfügt über langjährige Erfahrung und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fallgestaltungen des Strafrechts in Aachen und Umgebung.

Da sich Fehler im Strafverfahren nur schwer oder gar nicht korrigieren lassen, ist eine frühzeitige Verteidigung unbedingt erforderlich. Rechtsanwalt Bex ist bei Durchsuchungen und Verhaftungen der Polizei, Staatsanwaltschaft für Sie im Einsatz!

Schwerpunkte im Strafrecht

  • Allgemeine Strafverteidigung
  • Kapitalstrafrecht
  • Arztstrafrecht
  • Betäubungsmittel- / Drogenstrafrecht
  • Sexualstrafrecht

Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht

  • Steuerstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht
  • Unternehmensstrafrecht
  • Kapitalanlagestrafrecht

Verteidigung bei Strafbefehl oder Anklage, Verhaftung, vorläufige Festnahme und Beschlagnahme

  • Haftprüfung und Haftbeschwerde
  • Wahrung der Opferinteressen im Rahmen der Nebenklagevertretung und Adhäsionsverfahren
  • Zeugen und Verletztenbeistand

Rechtsanwalt Harald Bex aus Aachen ist im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und auch Kapitalstrafrecht, wie Mord und Totschlag sowie Bußgeldverfahren in allen Instanzen für Sie tätig. Rechtsanwalt Harald Bex Ihre Rechte im Rahmen einer Strafverteidigung als auch einer Nebenklagevertretung als Opferanwalt war.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Harald Bex neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege und Interessenvertreter seiner Mandanten. Rechtsanwalt Harald Bex ist als Wahlverteidiger, und falls eine Beiordnung erfolgt auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig.

Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren, Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung und in jeder Instanz, haben Sie als Beschuldigte das Recht, sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen.

Oft werden bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für einen günstigen Ausgang des Strafverfahrens gestellt, in dem Rechtsanwalt Harald Bex als Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter bereits entscheidend mitwirken kann. Je eher Rechtsanwalt Harald Bex von Ihnen als Strafverteidiger beauftragt wird, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten für Sie. Als Beschuldigter sollte man unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen, bevor man Angaben zur Sache macht. Fehler im Ermittlungsverfahren sind im Rahmen des Hauptverfahrens nur schwer zu korrigieren. Daher sagen Sie im Ermittlungsverfahren bitte nichts ohne Ihren Anwalt. Bereits im Ermittlungsverfahren prüft Rechtsanwalt Harald Bex alle Möglichkeiten, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und ein aufwändiges und mit weiteren Kosten verbundenes Hauptverfahren möglichst zu vermeiden.

Verhaftungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen finden häufig gerade dann statt, wenn die meisten Anwälte nicht zu erreichen sind. Rechtsanwalt Harald Bex bietet Ihnen daher für einen solchen Fall eine Notrufnummer unter der Mobilnummer 0177 29 8 19 66.

Bereits die Situation, Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein, kann sich bereits existenzbedrohend für Sie auswirken, wenn z.B. Vermögen beschlagnahmt wird, oder wenn Sie in Untersuchungshaft genommen werden. Hier ist schnelles Handeln erforderlich.

Mehr über die Rechtsanwaltskanzlei Bex in Aachen erfahren Sie unter www.rechtsanwalt-bex.de

Weitere Informationen

Anwaltskanzlei in Aachen

Jederzeit!

In dringenden Fällen rufen Sie bitte die Notrufnummer 0177 / 29 8 19 66 an.

Rechtsanwalt Harald Bex Aachen

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